12. September 2021
3. Oktober 2021
17. Oktober 2021
1. Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid- 19-Epidemie (Stand 23.06.2021)
2. BAG: Erläuterungen zur Verordnung (Stand 23.06.2021)
3. BASPO: FAQ COVID-19 und Sport (Stand 23.06.2021)
4. Rahmenvorgaben für den Sport (BASPO und Swiss Olympic, 01.10.2020)
5. Hygiene- und Social-Distancing-Regeln des BAG.
Mit Beschluss vom 23. Juni 2021 hat der Bundesrat im Zuge der Lockerungen aufgrund der günstigen epidemiologischen Lage die COVID-19-Verordnung besondere Lage totalrevidiert.
Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten keine Beschränkungen mehr, auch nicht für Grossveranstaltungen.
Es werden pro Standort rund 500 Athleten erwartet. Jeder Standort beansprucht einen Eventtag.
Die Hygienevorschriften des BAG sind so gut als möglich einzuhalten und umzusetzen, damit die eigene Sicherheit wie auch jene aller anderer Personen vor Ort garantiert sind. Dies sind:
Personen mit Krankheitssymptonmen dürfen NICHT an der Veranstaltung teilnehmen. Sie bleiben zu Hause respektive begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
Bei der Anreise, beim Eintreten ins Renngelände, nach dem Rennen, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1,5 Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist zu jedem Moment zu verzichten. Einzig für die Athleten ist während des Rennen der Körperkontakt wieder zulässig.
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Wettkampf gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.
Der Covid-19-Verantwortliche vor Ort ist Armin Meier, Human Sports Management AG.
Kontakt: am@humansports.ch / 079 947 43 47
Genesen – Geimpft – Getestet: Eines dieser drei “G’s” muss bei der Startnummernausgabe anhand des Covid-19 Zertifikates und einem amtlichen Ausweis vorgewiesen werden. Wir empfehlen sich kurz vor Anreise und Renntag im eigenen Wohnort testen zu lassen. Dabei gilt es die Gültigkeit der Tests zu beachten (PCR-Test 72 Std., Antigen-Test 48 Std.).
Bei fehlendem oder ungültigem Zertifikat ist eine Teilnahme am Spartacus Run 2021 nicht möglich. (siehe Reglement Art. 4)
Die Startnummer muss infolge dieser Kontrolle und des Wettkampfreglements persönlich vor Ort abgeholt werden. Wichtige Informationen werden laufend auf der Webseite oder an bereits registrierte Teilnehmenden per E-Mail (bitte Spam-Ordner regelmässig kontrollieren) mitgeteilt. Dazu gehören besondere Massnahmen, welche der jeweilige Kanton aufgrund der epidemiologischen Entwicklung verfügt.
Es werden vor Ort keine Tests durchgeführt. Jeder Teilnehmende ist selbst dafür verantwortlich.
Sowohl bei der Startnummernausgabe wie auch bei der Eingangskontrolle sind Desinfektionsspender zur Verfügung.
In diesem Bereich unterliegen wir dem Schutzkonzept des jeweiligen Austragungsortes.
Aufgrund des Covid-19 Zertifikates ist keine Nachverfolgung (Contact Tracing) nötig.
Jede zugelassene Person muss im Fall von COVID-Symptomen folgende Schritte befolgen:
Die Helfer tragen bei den Verpflegungsposten Masken.
Zuschauer sind erlaubt, sofern sie bei der Eingangskontrolle ein Covid-19 Zertifikat vorweisen können.
Rickenbach, 9. Juli 2021
Armin Meier
Covid-19-Verantwortlicher Spartacus Run
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