Covid-19 Schutzkonzept

Stand des Konzeptes: 9. Juli 2021

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Lugano

12. September 2021

Bern

3. Oktober 2021

Sursee

17. Oktober 2021

Rahmenbedingungen

1. Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid- 19-Epidemie (Stand 23.06.2021)

2. BAG: Erläuterungen zur Verordnung (Stand 23.06.2021)

3. BASPO: FAQ COVID-19 und Sport (Stand 23.06.2021)

4. Rahmenvorgaben für den Sport (BASPO und Swiss Olympic, 01.10.2020)

  • Leitfaden zur Erstellung von Schutzkonzepten für Sportveranstaltungen
  • Checkliste zur Erstellung von Schutzkonzepten für Sportveranstaltungen

5. Hygiene- und Social-Distancing-Regeln des BAG.

Einleitung

Mit Beschluss vom 23. Juni 2021 hat der Bundesrat im Zuge der Lockerungen aufgrund der günstigen epidemiologischen Lage die COVID-19-Verordnung besondere Lage totalrevidiert.

Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten keine Beschränkungen mehr, auch nicht für Grossveranstaltungen.

Erwartete Personen vor Ort

Es werden pro Standort rund 500 Athleten erwartet. Jeder Standort beansprucht einen Eventtag.

Einhaltung der Hygienevorschriften

Die Hygienevorschriften des BAG sind so gut als möglich einzuhalten und umzusetzen, damit die eigene Sicherheit wie auch jene aller anderer Personen vor Ort garantiert sind. Dies sind:

1. Nur symptomfrei an den Wettkampf

Personen mit Krankheitssymptonmen dürfen NICHT an der Veranstaltung teilnehmen. Sie bleiben zu Hause respektive begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

2. Abstand halten

Bei der Anreise, beim Eintreten ins Renngelände, nach dem Rennen, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1,5 Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist zu jedem Moment zu verzichten. Einzig für die Athleten ist während des Rennen der Körperkontakt wieder zulässig.

3. Gründlich Hände waschen

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Wettkampf gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

Covid-19-Verantwortlicher

Der Covid-19-Verantwortliche vor Ort ist Armin Meier, Human Sports Management AG.

Kontakt: am@humansports.ch / 079 947 43 47

Covid-19 Zertifikat / Contact Tracing / Hygienepflicht

Genesen – Geimpft – Getestet: Eines dieser drei “G’s” muss bei der Startnummernausgabe anhand des Covid-19 Zertifikates und einem amtlichen Ausweis vorgewiesen werden. Wir empfehlen sich kurz vor Anreise und Renntag im eigenen Wohnort testen zu lassen. Dabei gilt es die Gültigkeit der Tests zu beachten (PCR-Test 72 Std., Antigen-Test 48 Std.).

Bei fehlendem oder ungültigem Zertifikat ist eine Teilnahme am Spartacus Run 2021 nicht möglich. (siehe Reglement Art. 4)

Die Startnummer muss infolge dieser Kontrolle und des Wettkampfreglements persönlich vor Ort abgeholt werden. Wichtige Informationen werden laufend auf der Webseite oder an bereits registrierte Teilnehmenden per E-Mail (bitte Spam-Ordner regelmässig kontrollieren) mitgeteilt. Dazu gehören besondere Massnahmen, welche der jeweilige Kanton aufgrund der epidemiologischen Entwicklung verfügt.

Testen vor Ort

Es werden vor Ort keine Tests durchgeführt. Jeder Teilnehmende ist selbst dafür verantwortlich.

Desinfektionsspender

Sowohl bei der Startnummernausgabe wie auch bei der Eingangskontrolle sind Desinfektionsspender zur Verfügung.

Maskenpflicht

In diesem Bereich unterliegen wir dem Schutzkonzept des jeweiligen Austragungsortes.

Nachverfolgung enger Kontakte

Aufgrund des Covid-19 Zertifikates ist keine Nachverfolgung (Contact Tracing) nötig.

Auftreten von Symptomen

Jede zugelassene Person muss im Fall von COVID-Symptomen folgende Schritte befolgen:

  1. Die Person muss sofort in Eigenisolation und die Symptome dem Covid- Verantwortlichen melden.
  2. Der Covid-Verantwortliche wird einen Test anordnen. Ist der Test negativ, kann die Person die Isolation verlassen.
  3. Im Fall eines positiven Tests, wird der Kantonsverantwortliche informiert. Die kantonalen Behörden werden über die weiteren Massnahmen entscheiden.
  4. Der Betroffene ist verantwortlich für die Ausführung der angeordneten Massnahmen durch die kantonalen Behörden.

Weitere allgemein gültige Massnahmen

Helfer

Die Helfer tragen bei den Verpflegungsposten Masken.

Zuschauer

Zuschauer sind erlaubt, sofern sie bei der Eingangskontrolle ein Covid-19 Zertifikat vorweisen können.

Rickenbach, 9. Juli 2021

Armin Meier
Covid-19-Verantwortlicher Spartacus Run

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